In der Familienrechtspsychologie fehlt es an sicherem Fachwissen und an Methoden, die es erlauben prinzipiell gültige, dem Kindeswohl im Einzelfall entsprechende Betreuungsmodelle festzulegen, zu empfehlen oder auf eine spezifische Frage des Gerichts für eine besondere Familiensituation mit naturwissenschaftlicher Sicherheit Prognosen zu stellen.
In meiner Arbeit bediene ich mich Methoden einzelner psychologischer Fachdisziplinen, z. B. der klinischen Psychologie, der Scheidungs- und Bindungsforschung oder der Entwicklungspsychologie. Bei der Erstellung von Gutachten orientiere ich mich an den Qualitätsstandards von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht und bediene mich aktueller Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung sowie aktueller wissenschaftlicher Verfahren.
Diplom-Psychologin, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Abschluss am 31.03.2016
(Studiengang Psychologie, Abschluss: Diplom)
Master of Science (M.Sc.) in Rechtspsychologie, Psychologische Hochschule Berlin, Abschluss am 28.01.2021
(Masterprüfung bestanden am 19.08.2020)
Ausbildung zur interkulturellen Mediatorin (zertifiziert nach ZMediatAusbV)
Interculture.de in Kooperation mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Zeitraum: 09/2020 – 08/2021, Umfang: 200 Stunden (davon 143 Präsenz, 57 Online)
Abschluss: 08.08.2021
Aktuell laufend: Ausbildung zur systemischen Therapeutin (ISFT Magdeburg)
(Berufsbegleitende Weiterbildung, Institut für Systemische Familientherapie, Supervision und Organisationsentwicklung)
Geplantes Ende: 2027
Sämtliche Zeugnisse und Zertifikate zu meinen Qualifikationen und Weiterbildungen halte ich zur Einsichtnahme bereit und stelle diese dem Gericht auf Wunsch jederzeit zur Verfügung.
Die elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung regelt § 1671. Bei dem dort genannten Kindeswohlschutz geht es um die Regelung, die „dem Wohl des Kindes am ehesten entspricht.
Eine Herausnahme des Kindes bzw. die Wegnahme des Kindes aus der Herkunftsfamilie oder Pflegefamilie bedarf eines sorgfältigen Abwägungsprozesses, was beispielsweise das kleinere Übel darstellt, das Verbleiben des Kindes im Elternhaus oder die Wegnahme des Kindes aus der Pflegefamilie bzw. die weitere Unterbringung dort (Balloff, 2013).
Anhand psychologischer Kriterien (u. a. Motivation für die Adoption, Paarbeziehung, Persönlichkeit der Bewerber) wird die Adoptionseignung der potentiellen Adoptiveltern überprüft.
Nach § 1684 Abs. 1 BGB haben der Elternteil, bei dem das Kind nicht ständig wohnt, und das Kind selbst ein Recht auf Umgang miteinander. Vom Familienrecht wird grundsätzlich angenommen, dass Umgang des Kindes mit den Eltern dem Kindeswohl dient. Eine allgemeingültige Umgangsdauer oder ein gemeinhin gültiger Umgangsrhythmus können rechtlich und auf Basis vorliegender wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht begründet werden. Das sachverständige Vorgehen orientiert sich an der individuellen Familie, um eine dem Kindeswohl entsprechende Regelung des Umgangs herauszubilden.
Unter „Erziehungsfähigkeit wird die grundlegende Fähigkeit eines Elternteils verstanden, die emotionalen und körperlichen Bedürfnisse eines Kindes zu erkennen ein Kind angemessen zu versorgen, zu betreuen und entsprechend erzieherisch auf die vom Kind signalisierten oder altersentsprechend anstehenden Bedürfnisse einzugehen (Salzgeber, 2015). Im Rahmen des sachverständigen Vorgehens gilt es zu prüfen, inwiefern ein aus Krankheit oder Unvermögen herrührender Mangel an Erziehungsfähigkeit eines Elternteils vorliegt, der das Kindeswohl gefährdet.
Immer wieder geschieht es, dass Menschen sich in schwierigen Situationen gedanklich derart verstricken, dass die Suche nach bzw. die Findung von Lösungen gehemmt sind. Oft ist es hilfreich, sich in diesem Fall als „Berichterstatter des eigenen Lebens“ einen objektiveren Blick auf sich selbst und die Situation zu verschaffen und angeleitet durch geeignete Fragen, mögliche Lösungswege zu entdecken, welche vorher oftmals durch eine starke Problemorientierung, versperrt waren. Ob Sie in einer ganz konkreten Situation Unterstützung benötigen oder in bestimmten Lebensbereichen auf der Suche nach mehr Zufriedenheit sind, gemeinsam erarbeiten wir für Sie umsetzbare und lebensnahe Möglichkeiten.
Innerfamiliäres Konflikt- und Krisenmanagement
Unterstützung bei Umgangsfragen
Unterstützung bei Erziehungsfragen
Unterstützung bei Fragen zu Trennung oder Scheidung
Entstehung von Versagensängsten und Schuldgefühlen
Wege zur Überwindung von Ängsten
Wege zu mehr Selbstbewusstsein und mehr Mut
Wege zur Gestaltung eines
positiven und freien Alltags
Entdeckung und Ausbau beruflicher Kompetenzen
Berufsberatung – Welcher Job
passt zu mir? Definition beruflicher Ziele
Umgang mit Konflikten und Mobbing am Arbeitsplatz
Umgang mit Trauer, Tod und Krankheit
Konstruktiver Umgang mit Konflikten | Überwindung von möglichen Blockaden in der Begegnung mit anderen Menschen
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